Elektrokleinstfahrzeuge und E Scooter 2019

Elektrokleinstfahrzeuge und E Scooter 2019

Das neue Jahr 2019 wird vermutlich das Jahr der Elektrokleinstfahrzeuge und somit der E Scooter schlechthin. Inzwischen dürfte klar sein, das eine neue Fahrzeugklasse, die der Elektrokleinstfahrzeuge, per Gesetz (Verordnung) geschaffen wird. Hinzu kommt wohl eine Ausnahmegehmigung für E Boards (E Skateboards, Hoverboards).

Was beinhaltet diese neue Fahrzeugklasse ? Im Mittelpunkt stehen hier die E Scooter, oft auch E Roller, E Tretroller oder in der Schweiz liebevoll E Trottis (von französisch Trottinette für deutsch Roller) genannt. Es handelt sich dabei um den klassischen Tretroller, den viele noch aus Ihrer Jugend kennen oder den man bei Kindern und Jugendlichen heute häufig sehen kann, nur zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet. Wichtigstes Kennzeichen ist eine Lenk- oder Haltestange. Dieses Merkmal ist wichtig, denn Hoverboards oder E Skateboards zählen nicht zu der neuen Fahrzeugklasse, denn sie haben keine Lenk- oder Haltestange. Dazu später.

Weitere Charakteristika der per E Scooter Gesetz 2019 legalisierten Fahrzeugklasse: Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h und nicht mehr als 20 km/h, eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt (oder von nicht mehr als 1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Balancierung verwendet wird), mindestens eine Anzeige für den Energievorrat (Akku Anzeige), eine Beleuchtung mit Vorder- Rück- und Bremslicht, zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen. Zum Fahren eines E Scooter benötigt man irgendeinen Führerschein, jedoch mindestens einen Mofoführerschein. Das Mindestalter ist also demnach 15 Jahre. Noch nicht ganz geklärt ist, ob die Fahrzeuge ein neu geschaffenes Versicherungskennzeichen oder lediglich einen Versicherungsaufkleber benötigen. Das gleiche betrifft eine mögliche Helmpflicht.

Das Entscheidende für Fahrräder und Pedelecs: Sie bekommen nun einen gleichwertigen Partner im Strassenverkehr, denn sie sollen sich künftig denselben Verkehrsraum teilen. Also entweder auf dem Fahrradweg, oder wenn nicht vorhanden, auf der Straße fahren.

Hoverboards und E Skateboards werden ebenfalls zugelassen: Bis vor Ende des Jahres 2018 sollten alle E Boards, also Elektrokleinstfahrzeuge die keine Lenkstange besitzen und somit selbstbalancierend sind, nicht berücksichtigt werden. Das würde bedeuten Hoverbaords, E Skateboards und Mono Wheels könnten weiterhin nur illegal im Strassenverkehr teilnehmen können. Hier hat man im Bundesverkehrsministerium ein Einsehen gehabt und eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung im 1. Halbjahr 2019 gilt nun als wahrscheinlich. Inhalte dazu sind jedoch noch nicht bekannt. Der eigentliche Elektrokleinstfahrzeuge Entwurf wurde auch kurz vor Ende des Jahres, zur Erleichterung vieler, deutlich entschärft. So scheint es zumindest. Auch hier sind nur vage Informationen bekannt. Bundesminister Scheuer hat sich jedoch in einen Interview bereits verbindlich geäußert, so dass alles was wir hier zusammengefasst haben als recht sicher gilt. Alle Augen sind also auf Berlin gerichtet, was nun in Kürze konkret passiert. 

Ausblick: Vergleicht man die Popularität der E Scooter im europäischen und außereuropäischen Ausland, so kann man davon ausgehen das E Scooter eine echte Erfolgsgeschichte werden können, ähnlich der E Bikes bzw. Pedelecs. Analysten trauen dem Segment ähnliche Absatzzahlen zu wie im Bereich Elektrofahrrad, natürlich eine vernünftige Verkehrspolitik vorausgesetzt.

Über alle Aspekte dieser Entwicklung berichten wir nun ausführlich im EScooter.Blog !